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Vereinsordnung

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1Vereinsordnung Empty Vereinsordnung Fr Jul 26, 2013 1:19 pm

Stephan


Moderator
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BAVARIAN TIGERS NEUBURG e.V.

Vereinsordnung:
    12.07.2013

1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft teilt sich in den folgenden  Kategorien auf:
• Aktive Mitglieder
Jeder aktive Soldat des Jagdgeschwaders 74 erhält bei Eintritt in die BAVARIAN TIGERS den Status eines Aktiven Mitglieds.

• Passive Mitglieder
Bei Versetzung, zur Ruhesetzung oder Austritt aus der Bundeswehr ändert sich der Status zum Passiven Mitglied, insofern kein Austritt aus dem Verein erfolgt.

• Supporter
Nicht-angehörige des Geschwaders, die jedoch die BAVARIAN TIGERS unterstützen wollen, zählen als Unterstützende Mitglieder .Diese erhalten wie alle Mitglieder Zugang zu dem internen Bereich der BAVARIAN TIGERS Homepage und eine vorrangige Behandlung bei öffentlichen Veranstaltungen (wie etwa Spotterdays) im Geschwader.

• Ehemalige Tiger 321 Lechfeld

• Ehrenmitglieder
Wer sich als Mitglied durch besondere Leistungen einen außerordentlichen Stand unter den BAVARIAN TIGERS verdient gemacht hat, erhält den Status eines Ehrenmitglieds.

ACHTUNG: Die Mitgliedschaft der „Bavarian Tigers Neuburg“ ist nicht mit der Ernennung zum TIGER gleichzusetzen! Diese Ernennung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in den Verein der BAVARIAN TIGERS und wird vom Vorstand beschlossen, bekannt gegeben und durchgeführt.





2. Beitragsordnung:

• Aktive Mitglieder

-Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € im Jahr.
-Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder beträgt 20 €

• Passive Mitglieder
-Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20  € im Jahr.

• Supporter
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € im Jahr.

• Ehemalige Tiger 321 Lechfeld
-zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

• Ehrenmitglieder
-zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Der Beitrag wird per Lastschrifteinzug abgebucht.
Die Mietgliedsnummer ist gleichzeitig die für SEPA benötigte Mandatsreferenz.
Die Gläubiger Referenznummer der Bavarian Tigers Neuburg lautet DE80BTN00000675395.
Der bereits bezahlte Jahresbeitrag wird bei einer Kündigung nicht zurück erstattet.

3. Wahlen:

Wahlberechtigt und Stimmberechtigt  sind nur aktive Mitglieder

4. Vorstandsmitglieder:

Es befinden sich drei Mitglieder im Vorstand (1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende und Kassier), und bis zu 4 Mitglieder im erweiterten Vorstand der BAVARIAN TIGERS. Aufgabe der Vorstandsmitglieder ist es, Leitungskompetenz und Verantwortung für das Gesamtgeschehen des Vereins der BAVARIAN TIGERS zu übernehmen. Sie legen die Richtlinien für das Vereinsgeschehen fest und Vertreten die BAVARIAN TIGERS nach Innen sowie nach Außen. Der Vorstand wird durch die aktiven Mitglieder des Vereins bei einer Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt.
Zusätzlich hat der amtierende Kommodore des Jagdgeschwaders als Ehren-TIGER ein ständiges Veto-Recht in Belangen der Außenwirkung der BAVARIAN TIGERS.
Der Vorstand ist nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5000€ abzuschließen. Diese bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung
Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung durch die Mitglieder entlastet

5. Abteilungen:

Der Verein hat vier Abteilungen, die sich wie folgt aufgliedern:
• Finanzabteilung
Der Kassier leitet die Finanzabteilung und koordiniert sämtliche wirtschaftlichen Maßnahmen des Vereins.  Seine Hauptaufgabe besteht darin die TIGER-Kasse zu verwalten und über Einnahmen und Ausgaben einen lückenlosen Nachweis zu führen. Er ermittelt das Jahresbudget und bringt Investitions- und Finanzierungspläne ein. Ebenfalls ist er für die Jahressteuerbescheinigung fürs Finanzamt verantwortlich.Es sind zwei unabhängige Kassenprüfer, die durch die Mitglieder bestimmt werden, einzuteilen. Der Kassier wird in der Mitgliederversammlung durch die Mitglieder entlastet.

• Medienabteilung
Verantwortlich dafür ist der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Die Medienabteilung ist für die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsverteilung der BAVARIAN TIGERS e.V. verantwortlich. Neben der TIGER-Homepage obliegen ihm die TIGER-Facebook Seite sowie Zuarbeiten zur Geschwaderhomepage und anderen Medien.  

• TIGER-Shop
Der TIGER-Shop kümmert sich um ein adäquates Merchandising der BAVARIAN TIGERS. Dabei ist stets strikt zwischen Artikeln zu unterscheiden, die den TIGERS verliehen werden (TIGER-Schaal, TIGER-Patch) und nicht verkäuflich sind, und denen, die zum Verkauf auf Homepage oder Veranstaltungen dienen.

• Eventabteilung
Die Eventabteilung ist für die Planung und Durchführung von Events verantwortlich. Langfristig kümmern sie sich um die Vorbereitung auf das nächste TIGERMEET und erstellen einen Zeitplan für die Durchführung der anstehenden Projekte, wie z.B. Designentwurf für Tail oder Maschine, TIGER-Outfits, etc. Auch bei Feiern und Veranstaltungen mit geringerem Vorlauf wie z.B. TIGER-Ernennung gelten sie als erste Ansprechpartner für die Organisation und Realisierung.


6. Tiger:

I. Ernennung zum TIGER

Zum TIGER werden all diejenigen Mitglieder ernannt, die sich durch außerordentlichen TIGER-Spirit ausgezeichnet haben. Diesen können die TIGER-Anwärter durch das Bestehen einer so genannten TIGER-Prüfung unter Beweis stellen, die es zuvor zu meistern gilt. Die anschließende Ernennung zum TIGER wird im Rahmen einer feierlichen TIGER-Taufe vollzogen, wobei die Anwärter einen Eid auf die BAVARIAN TIGERS schwören, bevor Sie den TIGER-Schal verliehen bekommen.
Eid:
Hiermit verpflichte Ich mich den Spirit der BAVARIAN TIGERS an jedem Ort, zu jedem Zeitpunkt und in jeder Verfassung zu achten, vorzuleben und für dessen Erhalt einzutreten.

II. Anzugsordnung der BAVARIAN TIGERS

1. Der TIGER-Schal wird nur von TIGERN und auch nur  an offiziellen Veranstaltungen einheitlich und geschlossen getragen.
2. Für die Fliegenden Staffeln gilt:
TIGER Patches werden lediglich am TIGER-Friday und an besonderen TIGER-Events getragen. An den übrigen Wochentagen gilt es die Tradition der Falken- und Zapatastaffeln zu ehren und aufrecht zu erhalten.
3. Alle anderen Einheiten des Jagdgeschwaders:
Nur ein ernannter Tiger darf das offizielle Tiger Patch tragen

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